Geschäftsordnung
des UTC Pfaffstätten
Geschäftsordnung des UTC Pfaffstätten
I.
Allgemeine Bestimmungen
1.
Jedes Mitglied hat sich über die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu informieren und diese zu beachten.
Kinder sind von den Erziehungsberechtigten über die folgenden Bestimmungen zu unterrichten. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist daher der Erziehungsberechtigte verantwortlich.
2.
Jedes am Platz anwesende Vorstandsmitglied ist berechtigt und verpflichtet, für die Einhaltung der Geschäftsordnung zu sorgen und verbindliche Entscheidungen zu treffen.
3.
Ungeachtet dessen steht jedem betroffenen Mitglied das Recht zu, gegen derartige Entscheidungen eine schriftliche Beschwerde an die Vereinsleitung einzubringen, die in ihrer nächsten Sitzung darüber zu befinden hat.
4.
Verstöße gegen die Geschäftsordnung sowie Nichtbeachtung einer Entscheidung eines Vorstandsmitgliedes hat die in der Geschäftsordnung und den Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Sanktionen zur Folge.
II.
Benützung der Clubanlage
1.
Die Benützung der Clubanlage ist, soweit die nachstehenden Bestimmungen keine diesbezüglichen Sonderregelungen beinhalten, lediglich Mitgliedern gestattet. Der Aufenthalt von Kleinkindern auf den Tennisplätzen ist nicht gestattet.
2.
Der Clubbetrieb beginnt um 6.00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit, jedoch spätestens um 21.00 Uhr.
3.
Jedes Mitglied hat auf strengste Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren.
4.
Es ist nicht gestattet, Musikabspielgeräte in der Clubanlage in Betrieb zu nehmen, soweit dies nicht von der Clubleitung genehmigt wurde.
5.
Der Club übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung. Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zur Vermeidung von Unfällen zu beaufsichtigen.
6.
Die Spielanlage darf nur mit korrekter Tenniskleidung betreten werden. Das Spielen ist ausnahmslos nur mit Tennisschuhen gestattet. Sportschuhe mit gerippter Sohle sowie Straßenschuhe sind verboten.
7.
Wäschestücke dürfen über Nacht nicht auf dem Clubgelände hängen- oder liegengelassen werden. Liegengelassene Kleidungsstücke werden am Ende der Spielsaison caritativen Organisationen gespendet.
8.
Das fallweise Mitbringen von Gästen, welche die Tennisplätze nicht benützen (daher auch nicht betreten), ist grundsätzlich zulässig, jedoch behält sich die Clubleitung das Recht vor, Beschränkungen aufzuerlegen, wenn dies angesichts sportlicher Veranstaltungen oder im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes erforderlich erscheint.
09.
Die Vereinskantine wird in Eigenverantwortung aller Mitglieder geführt.
Leere Flaschen sind in bereitgestellte Kisten einzustellen bzw. benütztes Geschirr und Gläser in den Geschirrspüler einzuräumen.
Der Zahlungsbetrag für den Kauf von angebotenen Tennisbällen ist in die aufliegende Liste einzutragen und in die bereitgestellte Geldbox einzulegen.
Der Erlös wird der Vereinskassa zugerechnet.
10.
Ein Betreten der Umkleidekabinen mit Tennisschuhen ist nicht gestattet.
11.
Die letzte Person, die das Clubgelände verlässt, hat zu achten, dass die Terrassentüre geschlossen und die Clubhaus-Eingangstüre bzw. die Club-Eingangstüre beim Zaun versperrt wird.
12.
Das Mitbringen von Hunden auf das Gelände des UTC ist unter Einhaltung nachstehender Bedingungen erlaubt:
* Unter Beisein des Besitzers bzw. einer Aufsichtsperson ist der Hund immer an einer Leine zu halten.
* Bevor sich der Besitzer von seinem Hund entfernt, muss er ihm einen Beißkorb anlegen und die Leine so festmachen, dass er niemanden belästigen kann. Alternativ kann das Tier auch in einer geeigneten mitgebrachten Hundebox verwahrt werden.
* Der Hundehalter verpflichtet sich, eventuelle Verunreinigungen durch das Tier sofort zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass es sich möglichst ruhig verhält.
* Keinesfalls darf der Hund auf die Sandplätze mitgenommen werden.
III.
Spielbetrieb bis auf Widerruf
1.
Die Reservierung einer Spielzeit, die für ein Single 60 Minuten,
für ein Doppelspiel 120 Minuten beträgt, erfolgt durch Onlinebuchung im webbasierten Tennis-Reservierungsportal „tennis04“ und ist 24 Stunden vor Spielbeginn buchbar.
Für den Trainer ist der Platz 4 schon 48 Stunden vorher buchbar.
2.
Unterstützenden Mitgliedern steht kein Spielrecht zu.
3.
Die Reservierung einer neuen Spielzeit darf erst nach Beendigung des Spiels vorgenommen werden.
4.
Montag bis Freitag von 06.00 bis 17.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bis 21.00 Uhr, stehen allen Mitgliedern die Plätze 1 - 4 zur Verfügung.
5.
Montag bis Freitag nach 17.00 Uhr haben prinzipiell Vollmitglieder Vorrang vor Jugendlichen und Studenten.
Sollten nach 17.00 Uhr Plätze unbelegt sein, ist auch Jugendlichen und Studenten eine Onlinereservierung gestattet.
Die Buchung darf aber erst kurz vor Spielbeginn (= nach 17.00 Uhr) erfolgen. Eine Reservierung nach Punkt III/1 ist nicht gestattet.
Kinder sind von Montag bis Freitag ab 17:00 nicht spielberechtigt.
Eine Reservierung nach Pkt. III/1. ist nicht gestattet.
6.
Gastspieler sind berechtigt, von Montag bis Sonntag den Platz 3 und 4 in der Zeit von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr, falls diese Plätze nicht für Trainings geblockt sind, mit einem Vollmitglied oder Jugendlichen zu benutzen. Samstag und Sonntag ist auch ein Spiel nach 17.00 Uhr gestattet.
Die Gast-Spielzeit beträgt für ein Single 60 Minuten,
für ein Doppelspiel 120 Minuten. Die Reservierung ist von dem Vollmitglied oder Jugendlichen zu buchen, wie im Pkt. III/1 erläutert.
Die Abrechnung der Gastspielstunden über die gesamte Saison erfolgt Ende September mittels Zahlungsaufforderung an das jeweilige einladende Vereinsmitglied.
Auch vorreservierte Gastspielstunden sind bei Nichtkonsumierung (ausgenommen bei Schlechtwetter) zu bezahlen.
Pro Gastspieler und Stunde gilt ein in der 2-jährlichen Generalversammlung festzulegender Betrag.
Bei Austragung von Meisterschaftsspielen, Vergleichskämpfen und Clubmeisterschaften sowie bei von der Vereinsleitung festgelegten Trainingsstunden und sonstigen Vereinsaktivitäten ist die Gastspielerregelung aufgehoben. Dies ist jeweils im Buchungssystem ersichtlich.
7.
Jedem Mitglied steht die Benützung einer Ballwurfmaschine zur Verfügung. Eine Beschreibung liegt im Clubhaus auf.
Die Bezahlung wird, wie bei der Gastspielregelung, Ende September, für die gesamte Saison abgerechnet.
8.
Die Spieler haben jeweils am Ende ihrer Spielzeit den Platz abzuziehen und die Linien zu reinigen. Die Netz-Besen-Kombinationen bzw. Netze sind nach dem Abziehen an den dafür vorgesehenen Haken im Maschendrahtzaun aufzuhängen.
Dies hat alles so rechtzeitig zu geschehen, dass ein pünktlicher Beginn für die Spieler der nächsten Stunde möglich ist.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kreis-Meisterschaftsspiele und Spiele im Rahmen der Clubmeisterschaft.
Eine etwaige Platzreservierung eines Vereinsmitgliedes im Anschluss nach einer Meisterschafts- oder Clubmeisterschaftsbuchung verliert ihre Gültigkeit, falls diese Spiele länger dauern.
9.
Über die Frage, ob auf einem Tennisplatz mit Rücksicht auf den Platzzustand gespielt werden darf, entscheidet die Clubleitung bzw. eine von der Clubleitung namhaft gemachte Person.
10.
Die Clubleitung ist berechtigt, einzelne Plätze durch „Blockung“ im Online-Buchungssystem zu sperren.
RW – 1/2026