Geschäftsordnung
des UTC Pfaffstätten
I. Allgemeine Bestimmungen
01.
Jedes Mitglied hat sich über die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu informieren und diese zu beachten.
Kinder sind von den Erziehungsberechtigten über die folgenden Bestimmungen zu unterrichten. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist daher der
Erziehungsberechtigte verantwortlich.
02.
Jedes am Platz anwesende Vorstandsmitglied ist berechtigt und verpflichtet, für die Einhaltung der Geschäftsordnung zu sorgen und verbindliche Entscheidungen zu treffen.
03.
Ungeachtet dessen steht jedem betroffenen Mitglied das Recht zu, gegen derartige Entscheidungen eine schriftliche Beschwerde an die Vereinsleitung
einzubringen, die in ihrer nächsten Sitzung darüber zu befinden hat.
04.
Verstöße gegen die Geschäftsordnung sowie Nichtbeachtung einer Entscheidung eines Vorstandsmitgliedes hat die in der Geschäftsordnung und
den Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Sanktionen zur Folge.
II. Benützung der Clubanlage
01.
Die Benützung der Clubanlage ist, sowie die nachstehenden Bestimmungen keine Sonderregelung treffen, lediglich Mitgliedern gestattet.
Der Aufenthalt von Kleinkindern auf den Spielplätzen ist nicht gestattet. (Ausgenommen Punkt III / 12 der Geschäftsordnung).
Über Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied ist die Mitgliedschaft nachzuweisen.
02.
Der Clubbetrieb beginnt um 6.00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit, jedoch spätestens um 21.00 Uhr.
03.
Jedes Mitglied hat auf strengste Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren.
04.
Es ist nicht gestattet, Musikabspielgeräte in der Clubanlage in Betrieb zu nehmen, soweit dies nicht von der Clubleitung genehmigt wurde.
05.
Der Club übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung. Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zur Vermeidung von Unfällen zu beaufsichtigen.
06.
Die Spielanlage darf nur mit korrekter Tenniskleidung betreten werden. Das Spielen ist ausnahmslos nur mit Tennisschuhen gestattet.
Sportschuhe mit gerippter Sohle sowie Straßenschuhe sind verboten.
07.
Wäschestücke dürfen über Nacht nicht auf dem Clubgelände hängen- oder liegengelassen werden. Liegengelassene Kleidungsstücke werden am Ende der
Spielsaison caritativen Organisationen gespendet.
08.
Das fallweise Mitbringen von Gästen, welche die Tennisplätze nicht benützen (daher auch nicht betreten), ist grundsätzlich zulässig, jedoch behält
sich die Clubleitung das Recht vor, Beschränkungen aufzuerlegen, wenn dies angesichts sportlicher Veranstaltungen oder im Interesse der Aufrechterhaltung
eines geordneten Clubbetriebes erforderlich erscheint.
09.
Die Vereinskantine wird in Eigenverantwortung aller Mitglieder geführt.
Leere Flaschen sind in bereitgestellte Kisten einzustellen bzw. benütztes Geschirr und Gläser in den Geschirrspüler einzuräumen.
Der Zahlungsbetrag für den Kauf von angebotenen Tennisbällen bzw. die Gastspiel-Kosten und die Kosten für die Benützung der Ballwurfmaschine sind in aufliegende Listen einzutragen.
Alle oben genannten Erlöse werden der Vereinskassa zugerechnet.
10.
Ein Betreten der Umkleidekabinen mit Tennisschuhen ist nicht gestattet.
11.
Die letzte Person, die das Clubgelände verlässt, hat zu achten, dass die Terrassentüre geschlossen und die Clubhaus-Eingangstüre bzw. die
Eingangstüre beim Zaun versperrt wird.
12.
Das Mitbringen von Hunden auf das Gelände des UTC ist unter Einhaltung nachstehender Bedingungen erlaubt:
* Unter Beisein des Besitzers bzw. einer Aufsichtsperson ist der Hund immer an einer Leine zu halten.
* Bevor sich der Besitzer von seinem Hund entfernt, muss er ihm einen Beißkorb anlegen und die Leine so festmachen, dass er niemanden belästigen kann.
Alternativ kann das Tier auch in einer geeigneten mitgebrachten Hundebox verwahrt werden.
* Der Hundehalter verpflichtet sich, eventuelle Verunreinigungen durch das Tier sofort zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass es sich möglichst ruhig verhält.
* Keinesfalls darf der Hund auf die Sandplätze mitgenommen werden.
III. Spielbetrieb bis auf Widerruf
01.
Die Reservierung einer Spielzeit, die für ein Single 60 Minuten und für ein Doppelspiel 60 Minuten beträgt,
erfolgt durch Anbringen des Namenskärtchens an der Spieltafel. Dies ist durch einen der teilnehmenden Spieler frühestens 1 Stunde vor Spielbeginn selbst vorzunehmen.
02.
Unterstützenden Mitgliedern steht kein Spielrecht zu.
03.
Ein Single-Spiel muss mit einem Namenskärtchen und einem „Single“-Kärtchen, ein Doppel-Spiel mit mindestens zwei Namenskärtchen reserviert sein.
Eine Viertelstunde vor Spielbeginn müssen alle Teilnehmer ihre Namenskärtchen auf der Spieltafel angebracht haben,
andernfalls ist jedes andere Mitglied berechtigt, sein Kärtchen hinzuzuhängen und an dem Spiel teilzunehmen.
04.
Die Reservierung einer neuen Spielzeit darf erst nach Beendigung des Spiels vorgenommen werden.
05.
Mitglieder, die noch nicht gespielt haben, genießen Vorrang vor Mitgliedern, die bereits gespielt haben.
06.
Von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr stehen Vollmitgliedern, Junioren, Jugendlichen und Kindern ohne Unterschied
die Plätze 1 - 4 zur Verfügung, soweit sich nicht Einschränkungen aus Pkt. III./5. ergeben bzw. ein Platz durch den Trainer belegt ist.
07.
Von Montag bis Freitag in der Zeit nach 17.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen haben prinzipiell Vollmitglieder Vorrang vor sämtlichen anderen Kategorien.
Jugendliche, Studenten und Kinder dürfen nur auf freien Plätzen spielen, eine Reservierung nach Pkt. III./1. ist nicht gestattet.
Sollten nach 17.00 Uhr Plätze unbelegt sein, dürfen diese von vorgenannten Kategorien benutzt werden.
Bei Eintreffen von Vollmitgliedern müssen die Plätze sofort in Ordnung gebracht und an die Vollmitglieder abgetreten werden. Dies gilt sowohl für Single- als auch Doppelspiele.
08.
Gastspieler sind berechtigt, von Montag bis Sonntag den Platz 3 und 4 in der Zeit von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit einem Vollmitglied zu benutzen.
Samstag und Sonntag steht der Platz 4 ohne zeitliche Begrenzung für Gastspieler bereit.
Der Platz 4 kann auch längerfristig im Voraus im Kalender- bzw. Stundenplan des Gastspielerbuches vorreserviert werden.
Die Gast-Spielzeit beträgt in der Regel 1 Stunde sowohl für Single- als auch Doppelspiele.
Vor Beginn des Spieles hat das mitspielende UTC-Mitglied die Beginnzeit der Gastspielstunde in das im Clubhaus aufliegende Gastspielerbuch
einzutragen und sein Namenskärtchen neben dem Gastspielerkärtchen auf der Stundentafel der Clubterrasse zu hängen.
Eine Reservierung gemäß Punkt 3./1. nur mittels Namenskärtchen und ohne Eintragung ins Gastspielerbuch darf bei beiden Plätzen generell nicht durchgeführt werden.
Bei Nichteinhaltung vorstehender Regelung kann im Wiederholungsfall ein Disziplinarverfahren gegen das mitspielende UTC-Mitglied eingeleitet werden.
Diese Regelung gilt auch für Jugendliche und Studenten, ausgenommen der zeitlichen Spieleinschränkungen gemäß III./7.
Bei Austragung von Meisterschaftsspielen, Vergleichskämpfen und Clubmeisterschaften sowie bei von der Vereinsleitung festgelegten Trainingsstunden und
sonstigen Vereinsaktivitäten ist die Gastspielerregelung aufgehoben.
Diese Termine sind jeweils in den Reservierungsheften als von der Vereinsleitung gestrichen zu erkennen.
Eine zwangsweise Ablösung von Clubspielern durch Gastspieler ist nicht gestattet. Pro Gastspieler und Stunde gilt ein in der jährlichen Hauptversammlung
festzulegender Betrag. Die Abrechnung erfolgt seitens des mitspielenden UTC-Mitgliedes per zugesandtem Erlagschein.
Auch vorangemeldete Gastspielstunden sind bei Nichtkonsumierung (ausgenommen bei Schlechtwetter) zu bezahlen.
09.
Die Spieler haben jeweils am Ende ihrer Spielzeit den Platz abzuziehen und die Linien zu reinigen.
Die Netz-Besen-Kombinationen bzw. Netze sind nach dem Abziehen an den dafür vorgesehenen Haken im Maschendrahtzaun aufzuhängen.
Dies hat alles so rechtzeitig zu geschehen, dass ein pünktlicher Beginn für die Spieler der nächsten Stunde möglich ist. Ausgenommen von dieser
Regelung sind Kreis-Meisterschaftsspiele.
10.
Über die Frage, ob auf einem Tennisplatz mit Rücksicht auf den Platzzustand gespielt werden darf, entscheidet die Clubleitung bzw. eine von der Clubleitung
namhaft gemachte Person.
11.
Die Clubleitung ist berechtigt, einzelne Plätze durch Anbringung von Kärtchen zu sperren.
12.
Vollmitglieder sind berechtigt, mit einem familienangehörigen Kleinkind (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) probehalber Tennis zu spielen,
auch wenn das Kind noch nicht dem Club angehört.
Eine Platzreservierung mittels Kärtchen ist in diesem Fall aber nicht erlaubt, es kann nur bei Verfügbarkeit eines Platzes gespielt werden,
und zwar an jedem Tag von 8.00 bis 17.00 Uhr. Falls 2 Vollmitglieder den bespielten Platz benötigen, ist er diesen unverzüglich zu überlassen.
RW – 2/2024